Steuerliche Veränderungen nach der Hochzeit 

Nach der Hochzeit ändern sich nicht nur euer Beziehungsstatus, sondern auch die steuerliche Situation. Von der Wahl der richtigen Steuerklasse bis hin zur Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung – wir haben für euch Olesja Hess, Steuerexpertin bei WISO Steuer, im Interview.

Was verändert sich steuerlich für das Paar nach der Hochzeit?

Sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr bei der Steuererklärung die oft günstigere Zusammenveranlagung – also die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung – wählen und vom sogenannten Splittingtarif profitieren. Dadurch könnt ihr euch jedes Jahr über eine höhere Steuererstattung freuen oder immerhin über eine geringere Nachzahlung. Um von den Vorteilen der gemeinsamen Steuererklärung zu profitieren, genügt es, nur einen Tag im Jahr verheiratet zu sein. Habt ihr also erst am 31.12. geheiratet, könnt ihr für dieses Jahr auch schon die Zusammenveranlagung wählen.

Wie funktioniert die Zusammenveranlagung?

Damit ihr bei der Steuer zusammen veranlagt werdet, müsst ihr einfach eine Steuererklärung für euch beide abgeben. Ganz einfach geht das mit dem Programm WISO Steuer. Hier könnt ihr eine Steuererklärung anlegen und den Ehepartner oder die Ehepartnerin – und auch Kinder – hinzufügen. Das Programm prüft am Ende, welche Veranlagungsart für euch die günstigste ist. Sollte es für euch günstiger sein, die Steuererklärung getrennt abzugeben, meldet euch das Programm das und erstellt auf Wunsch aus eurer gemeinsamen Steuererklärung automatisch zwei einzelne. Übrigens: Ihr könnt euch jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche Veranlagungsart ihr wählen möchtet.

Welche Steuerklassen können Ehepaar wählen und welche Steuerklassenkombination bringt welche Vorteile?

Sobald ihr geheiratet habt, wird das von der Meldebehörde vermerkt und euch beiden wird automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt. Habt ihr beide ein Einkommen oder verdient nur eine/r Geld? Wie hoch das jeweilige Einkommen letztlich ist und ob es von euch beiden oder nur von einem/einer kommt, beeinflusst die Steuerklassenwahl enorm. Welche Steuerklassenwahl die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.  Es hängt von der Höhe eurer Gehälter sowie der eingetragenen Freibeträge ab, welche Kombination für euch am günstigsten ist.

Die Kombination aus III und V ist am günstigsten, wenn ihr sehr unterschiedlich hohe Einkommen habt, das heißt, dass einer von euch circa 60 Prozent eures gesamten Gehaltes verdient und der/die andere 40 Prozent. Wer mehr verdient, wählt dann die Steuerklasse III, der andere wählt die V. Arbeitet nur eine/r, entscheidet sich diese/r für die Steuerklasse III. Bei dieser Kombination habt ihr einen niedrigeren monatlichen Lohnsteuerabzug.

Und wenn der Gehaltsunterschied anders verteilt ist?

Je größer der Gehaltsunterschied aber wird – also von der Aufteilung 60/40 abweicht – umso eher droht eine Steuernachzahlung. Daher ist die Abgabe der Steuererklärung bei dieser Kombination jedes Jahr Pflicht. Vorsicht: Wenn die Nachzahlung einen Betrag von 400 Euro überschreitet, verlangt das Finanzamt zusätzlich zur monatlichen Lohnsteuer noch vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Ein Ausweg wäre dann der Wechsel in die Lohnsteuerklassen IV/IV oder die Wahl des Faktorverfahrens.

Wann lohnt sich ein Wechseln in die Lohnsteuerklassen IV/IV?

Wenn ihr ungefähr gleich viel verdient, ist für euch die Kombination IV und IV am günstigsten. Dabei kann auch nur eine/r den Wechsel aus der Kombination III und V zu IV und IV beantragen. Die Wahl der Steuerklassenkombination hat auch Einfluss auf die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit und auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld  oder das Elterngeld. Denn für die Berechnung ist der Nettolohn wichtig: Je geringer der Nettolohn, desto geringer ist dann die Lohnersatzleistung.

Was ist Ehegattensplitting?

In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegattensplitting – also der gemeinsamen Veranlagung – weniger Steuern als bei einer getrennten Abgabe der Steuererklärung. Vereinfacht gesagt, liegt das am progressiven Steuertarif. Durch das Halbieren rutschen beide in einen niedrigeren Steuersatz und müssen so weniger Steuern zahlen.

Was ist das Faktorverfahren?

Wenn es zwischen euch einen großen Gehaltsunterschied gibt, ermöglicht das Faktorverfahren, die gemeinsame Steuerlast auf eine gerechtere Weise aufzuteilen, indem es den jeweils individuellen Steuersatz berücksichtigt. Bei der Kombination III/V hätte derjenige mit der Steuerklasse V sehr hohe Abzüge. Um das zu vermeiden, können beide das Faktorverfahren beantragen, also die Steuerklasse IV mit Faktor nutzen. Damit wird die Steuerlast auf der Grundlage eines Faktors aufgeteilt, der aus dem Verhältnis beider Einkommen berechnet wird. Sinn des Faktorverfahrens ist, dass die monatliche Lohnsteuer konkret an das jeweilige Gehalt angepasst wird. Bei den normalen Lohnsteuerklassen wird dagegen mit pauschalen Beträgen gerechnet. Alle euch zustehenden Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.

Was ist wichtig?

Für die Anwendung des Faktorverfahrens benötigt ihr die Zustimmung eures Partners oder eurer Partnerin und ihr müsst einen Antrag stellen, in dem ihr euren jeweiligen voraussichtlichen Bruttolohn angebt. Der ermittelte Faktor gilt dann für zwei Jahre. Durch diese Berechnung kommt der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Steuerschuld zum Jahresende sehr nah. Bei der Wahl dieser Kombination seid ihr verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und Steuernachzahlungen – aber auch Steuererstattungen – sind wenig wahrscheinlich.

Ein Hinweis: Die Bundesregierung plant eine Reform der Steuerklassen, die die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 vorsieht. Stattdessen sollen Ehepaare automatisch dem Faktorverfahren der Steuerklasse 4 zugeordnet werden. Ein genauer Zeitpunkt dafür steht aber nicht fest.

Können Ausgaben für die Hochzeit von der Steuer abgesetzt werden?

Die Ausgaben für eine Hochzeit gehören zu den privaten Kosten, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Umständen kann man aber mit einem Teil der Kosten Steuern sparen – und zwar mit den haushaltsnahen Dienstleistungen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Aufgaben, die ihr zwar selbst erledigen könntet, die ihr aber lieber in Auftrag gegeben habt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hochzeit in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten ausgerichtet wird und die DienstleisterInnen dort ihre Leistung erbringen, zum Beispiel das Catering, das Reinigungsteam, die Gärtnerei, die Kinderbetreuung oder der/die HochzeitsplanerIn. Wenn die Caterer das fertige Essen zu euch bringen, bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Engagiert ihr aber einen Koch, der das Essen bei euch vor Ort zubereitet, könnt ihr die Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr maximal 20 Prozent der genannten Ausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro absetzen. Es ist also eine Steuerermäßigung bis 4.000 Euro möglich.

Was sollte beachtet werden?

Das Finanzamt akzeptiert in diesem Zusammenhang die Anfahrtskosten, die Personalkosten und die Kosten für Verbrauchsmaterial wie Reinigungsmittel. Wichtig ist dabei immer, dass ihr externe DienstleisterInnen beauftragt und von diesen eine ordnungsgemäße Rechnung für die erbrachte Dienstleistung erhaltet, in der die Kosten für Material und Arbeitsstunden separat aufgeführt werden. Denn Lebensmittel oder sonstiges Material sind nicht absetzbar. Den Rechnungsbetrag müsst ihr überweisen, denn bei Barzahlungen verliert ihr euren Steuervorteil.

Diese Ausgaben für die Hochzeit lassen sich leider nicht absetzen:

  • Feiern in einer externen Location
  • Standesamtgebühren
  • Kosten für Dokumente
  • Einkäufe (wie Lebensmittel und Getränke)
  • Materialkosten (zum Beispiel für Reinigungsgeräte)
  • Leihgebühren (unter anderem für Tische, Stühle oder Dekoration)

Welche Versicherungen sollten noch einmal geprüft werden?

Versicherungen können auch aus steuerlicher Sicht relevant sein. So lassen sich Versicherungen, die der Vorsorge dienen, von der Steuer absetzen. Dazu zählen Versicherungen, die eure Gesundheit absichern:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Diese Versicherungen zählen als Vorsorgeaufwendungen und sind in einem hohen Umfang steuerlich absetzbar. Bei Angestellten, BeamtInnen und RentnerInnen bis zu 1.900 Euro (bis zu 3.800 Euro bei Ehepaaren), bei Selbstständigen bis zu 2.800 Euro.
Daneben sind diese Versicherungen eingeschränkt absetzbar:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherungen sind nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. Dieser ist in der Regel schon mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erreicht. In den meisten Fällen laufen sie steuerlich ins Leere.

Welche Frei- & Pauschbeträge können verheiratete Paare in Anspruch nehmen?

Verheiratete Paare können von verschiedenen Frei- und Pauschbeträgen profitieren, wie z. B.:

  • Grundfreibetrag: Jede/r EhepartnerIn hat Anspruch auf einen eigenen Grundfreibetrag. Das heißt, der Grundfreibetrag von 11.604 Euro gilt für jeden, zusammen behält das Ehepaar 23.208 Euro (für 2024) steuerfrei.
  • Ehegattensplitting: Bei der Zusammenveranlagung wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner addiert, halbiert und die Steuer darauf berechnet. Bei vielen führt das zu einer geringeren Steuerlast.
  • Wenn Kinder kommen, gibt es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll und was sollte beachtet werden?

Die Ausgaben für einen Ehevertrag fallen unter die Kategorie der Lebensführung, für die das Finanzamt keine Steuererleichterungen gewährt. Das bedeutet, dass die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags, ebenso wie die Kosten für eine rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang, nicht als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Wie sieht es mit Wertanlagen aus?

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer. Einen Steuervorteil gibt es trotzdem: mit dem Sparer-Pauschbetrag. Dieser stellt Gewinne steuerfrei – bis zu 1.000 Euro bei Ledigen, Paare können den doppelten Betrag nutzen. So wird gerechnet: Bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte wird zuerst bei jedem Ehepartner der Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Hat einer der Partner geringere Kapitalerträge, so wird der anteilige verbleibende Pauschbetrag dem anderen Ehepartner angerechnet.