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Von Romantik zu Rechtsfragen: Warum sich ein Blick auf den Ehevertrag lohnt

Heiraten bedeutet Liebe und gemeinsame Zukunftspläne – aber auch rechtliche Pflichten im Scheidungsfall. Themen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und Altersvorsorge werden oft erst später bedacht. Wir haben Notar a.D. David Sommer gefragt, welche Fallstricke es gibt und wie ein Ehevertrag Streit vermeiden kann.

Heiraten bedeutet Liebe und gemeinsame Zukunftspläne – aber auch rechtliche Pflichten im Scheidungsfall. Themen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt und Altersvorsorge werden oft erst später bedacht. Wir haben Notar a.D. David Sommer gefragt, welche Fallstricke es gibt und wie ein Ehevertrag Streit vermeiden kann.

Zwei goldene Eheringe liegen auf einer aufgeschlagenen Buchseite mit dem Wort „Marriage“ – Symbol für Ehe, Liebe und rechtliche Bindung.
Foto: Sandy Millar / Unsplash

Grundlegende Fragen zur Eheschließung und zum Ehevertrag

 

Welche rechtlichen Regelungen gelten automatisch, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird?

Es sind drei Ebenen zu unterscheiden: Zugewinn, also Güterrecht, Unterhaltsrecht und Versorgungsrecht. Im Güterrecht gilt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alles, was während der Ehe erworben wird, wird nicht gemeinsames Eigentum, sondern ist Eigentum des Erwerbenden. Bei einer Scheidung werden die Werte des Anfangsvermögens und die Werte des Endvermögens verglichen. Und wenn ein/e PartnerIn im Vermögen eine größere Wertsteigerung als der andere erzielt hat, dann wird die Differenz ausgeglichen.

Auf der Ebene Unterhaltsrecht gilt, wenn man sich trennt, dass es für die Trennungsphase Trennungsunterhalt gibt. Bei einer Scheidung gibt es den sogenannten nachehelichen Unterhalt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Beispiel: Wenn ein/e EhepartnerIn nicht so viel arbeiten kann, weil er oder sie ein kleines Kind betreut, erhält dieser Part nachehelichen Kindesbetreuungsunterhalt.

Und die letzte Ebene sind die versorgungsrechtlichen Anwartschaften. Da gilt bei einer Scheidung, dass alles, was während der Ehe an Altersversorgung erzielt wird, zweigeteilt und verteilt wird. Hier findet kein Vergleich der jeweiligen Rentenansprüche statt. Alle Rentenansprüche werden durch zwei geteilt.

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Sinnvoll ist der Ehevertrag vor allem dann, wenn in der Ehe größere Diskrepanzen herrschen und zwar sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen. Dann ist es sinnvoll, über einen Ehevertrag nachzudenken. Ganz besonders relevant wird es bei Selbstständigen und UnternehmerInnen, weil die gesetzlichen Regelungen eher auf Angestellte abzielen. Es kann sich zum Beispiel anbieten, dass der/die selbstständige UnternehmerIn sein/ihr Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich ausnimmt. Ähnliches gilt für ein größeres Immobilieneigentum, da eine Wertsteigerung zugewinnausgleichpflichtig ist. Da tendieren einige Ehegatten auch dazu, diesen Ausgleich der Wertsteigerung beim Immobilienvermögen auszuschließen.

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag überflüssig?

In der Tendenz eher überflüssig ist der Ehevertrag, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sehr ähnlich sind. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab. Manchmal gibt es dann auch gute Gründe, trotzdem einen Ehevertrag zu wählen. Einfach auch, um die Abwicklung zu erleichtern und Streit zu vermeiden.

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Welche häufigen Missverständnisse gibt es rund um Eheverträge?

  1. Viele Leute glauben, dass sie einen Ehevertrag brauchen, um die Schuldenhaftung für den anderen auszuschließen. Bei der Zugewinngemeinschaft findet keine Schuldenhaftung für den/die andere/n EhepartnerIn statt. Die Schulden sind genauso wie das Vermögen getrennt voneinander zu betrachten.
  2. Zudem herrscht die Vorstellung, dass man den/die EhepartnerIn komplett von Ansprüchen freistellen dürfte. Das ist auch nicht der Fall.
  3. Das Güterrecht hat Folgewirkung auf das Erbrecht, aber an sich regelt der Ehevertrag nichts Erbrechtliches. Der Ehevertrag regelt über den gewählten Güterstand mittelbar auch die Mitbeteiligung des/der EhegattIn beim Tod, die je nach Güterstand unterschiedlich hoch ist oder ganz wegfällt. Aber der Ehevertrag selbst regelt kein Erbrecht. Wenn man das Erbe regeln möchte, dann muss man dafür ein Testament oder einen Erbvertrag errichten.
  4. Letztes Missverständnis: Das hängt weniger mit dem Ehevertrag zusammen, aber wird durchaus in diesem Zusammenhang genannt: und zwar, dass der/die EhepartnerIn automatisch für den/die andere/n entscheiden darf, in gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten. Dies ist nicht der Fall: das geht nur, wenn man dafür eine Vollmacht, eine Vorsorgevollmacht zum Beispiel, erteilt.

Ist ein Ehevertrag auch rückwirkend möglich?

Der Zugewinn- und der Versorgungsausgleich finden immer erst mit der Scheidung statt und diese Ansprüche kann man jederzeit vor der Scheidung so modifizieren, dass dies auch den vergangenen Zeitpunkt miteinschließt.

 

Wie verhält es sich mit nicht-ehelichen PartnerInnen?

Zwischen EhepartnerInnen gibt es steuerliche Freibeträge. Das wird vor allem im Hinblick auf den Erwerb einer gemeinsamen Immobilie relevant. Vermögensverschiebungen unter Ehegatten in Bezug auf das Familienheim sind in der Regel steuerfrei. Nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen bei der Finanzierung aufpassen, dass kein Vermögenstransfer stattfindet, der schenkungssteuerpflichtig ist.

Ebenso schwierig wird es mit der Erbfolge. Wenn ein/e nichteheliche/r LebenspartnerIn verstirbt, ist die oder der andere nicht gesetzlicher Erbe. Wenn es zudem keine gemeinsamen Kinder gibt, erben die Eltern des Lebenspartners/der Lebenspartnerin die Hälfte des gemeinsamen Hauses. Das entspricht meistens nicht unbedingt den Vorstellungen der Lebenspartner. Hier kann man mit einem Erbvertrag Abhilfe schaffen.

Vermögensaufteilung & finanzielle Absicherung

 

Wie ist gemeinsames und getrenntes Vermögen nach der Eheschließung geregelt?

Es gibt automatisch kein gemeinsames Vermögen in der Ehe, es bleibt eigenes Vermögen. Jeder ist Eigentümer dessen, was er erwirbt. Wenn Eheleute zusammen zum Autohaus gehen und ein Auto kaufen, dann gehört im Prinzip jedem ein halbes Auto. Wenn nur ein/e EhepartnerIn dagegen eine Immobilie erwirbt, gehört ihm/ihr diese auch eigenständig nach der Scheidung. Dasselbe gilt für Schulden, aber in der Praxis gibt es eine häufige Ausnahme: Wenn zusammen eine Immobilie erworben und ein Darlehen aufgenommen wird, dann ist das in der Regel so, dass nicht ein Ehegatte 100.000 und der andere Ehegatte auch 100.000 Euro an Darlehen aufnimmt, sondern die Banken wollen, um da größere Sicherheiten zu haben, dass sich beide für die volle Summe von 200.000 Euro gemeinsam verschulden und dann haften natürlich beide für dieses konkrete Darlehen.

 

Wie können Paare sich finanziell absichern, wenn sich Einkommensverhältnisse beispielsweise durch Elternzeit ändern?

Für diesen Zeitraum kann man ganz gezielt Ausgleichsansprüche schaffen für den anderen Ehegatten. Man kann natürlich auch über anspruchs- und unterhaltsverstärkende Maßnahmen nachdenken und solche Situationen vorausplanen.

Besondere Lebenssituationen & individuelle Anpassungen

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Welche Besonderheiten gelten für Patchworkfamilien?

Eine ganz entscheidende Weichenstellung ist eigentlich ein Kinderwunsch, weil dieser fast immer mit finanziellen Einbußen eines Partners einhergeht. Ob Patchwork oder nicht, spielt für den Ehevertrag weniger eine Rolle. Relevant ist das für die erbrechtlichen Regelungen, weil die Stiefkinder nicht automatisch gesetzliche Erben sind.

 

Welche Regelungen sind bei internationalen Ehen wichtig und wie kann ein Ehevertrag das anwendbare Recht festlegen?

Internationale Ehen sind ein immer häufiger auftretendes, aber auch komplexes Thema. Die europäische Güterrechtsverordnung gibt es seit 2019. Diese knüpft an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute an. Wenn es den nicht gibt, greift die gemeinsame Staatsangehörigkeit oder ein enger Bezug zu einem Staat. Nach diesem Recht richtet sich dann das Güterrecht. Das heißt, wenn ein Deutscher und eine Spanierin gemeinsam in Frankreich heiraten und dort auch zusammen wohnen, dann regelt dies das französische Recht. In einem Ehevertrag kann geregelt werden, dass das deutsche Recht angewandt wird.

Das Unterhaltsrecht wiederum ist gesondert zu betrachten. Da geht es dann nicht um den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern in erster Linie um den Unterhaltsberechtigten und den Wohnsitz im Moment der Unterhaltsgeltendmachung.

 

Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf Rentenansprüche oder betriebliche Altersvorsorge?

Es wird immer alles halb geteilt – und mit alles, meine ich wirklich alles. Also nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche, sondern auch die private oder betriebliche Altersvorsorge. Zwei Besonderheiten, die man hier kurz erwähnen kann, betreffen wieder die Selbstständigen und in diesem Fall auch Beamte. Dann besteht Regelungsbedarf für den Ehevertrag.

Es gibt Fälle von Selbstständigen, die die Altersvorsorge dadurch betreiben, dass sie zum Beispiel in Immobilien oder in Aktien investieren. Und da gäbe es dann keine Beteiligung des anderen Ehegatten. Es kann aber gewünscht sein, dass der Ehegatte beteiligt wird. Hier schafft ein Ehevertrag Abhilfe.

 

Wie sind Erbregelungen für EhepartnerInnen gestaltet und wie kann ein Ehevertrag hier Klarheit schaffen?

Es kommt zum einen auf den Güterstand an, zum anderen darauf, ob man Kinder hat oder nicht. Besteht der klassische gesetzliche Güterstand mit Kindern ohne Ehevertrag, dann verhält es sich so, dass der/die EhepartnerIn die Hälfte bekommt und die andere Hälfte auf die Kinder verteilt wird. Ist die Ehe kinderlos, erhält der/die EhepartnerIn drei Viertel und das andere Viertel verteilt sich auf die Eltern. Sind diese auch verstorben, verteilt sich das Vermögen auf die Geschwister. Das ist die Standardsituation ohne Ehevertrag. Je nachdem, welchen Güterstand man im Ehevertrag vereinbart, verändert sich die Erbquote. Doch letztendlich regelt der Ehevertrag nicht das Erbe. Dies muss man separat regeln.

Immobilien & Unternehmensbeteiligungen

 

Was passiert mit Immobilien, die ein/e EhepartnerIn in die Ehe bringt?

Der/die einbringende EhepartnerIn bleibt EigentümerIn dieser Immobilie. Aber die Wertsteigerung dieser Immobilie wird für den Zugewinnausgleich relevant.

 

Wie kann ein Ehevertrag regeln, dass eine gemeinsame Immobilie im Trennungsfall nicht verkauft werden muss?

Jeder ist erstmal nur MiteigentümerIn zur Hälfte der Immobilie. Das heißt, jeder kann über diesen Miteigentumsanteil auch frei verfügen. Wenn man den Wunsch hat, dass die Immobilie auf jeden Fall bei einem der Eheleute bleibt, kann man ein Ankaufsrecht vereinbaren, entweder zum Verkehrswert oder vielleicht auch zu einem vergünstigten Preis. Sodass ein Ehepartner die Möglichkeit hat, den anderen Miteigentumsanteil vom anderen Ehepartner anzukaufen.

 

Welche Regelungen gibt es für Unternehmensbeteiligungen?

Wenn die Eheleute zusammen ein Unternehmen haben, kann innerhalb eines Gesellschaftsvertrages geregelt werden, dass beispielsweise Abfindungsregelungen greifen oder Ankaufsrechte gewährt werden. Wie bei allen ehevertraglichen Regelungen ist es natürlich besser, man macht sowas im Vorhinein, wenn man sich noch einigt, und nicht dann, wenn es Krisen gibt. Aber das ist auch möglich. Man kann auch einen Ehevertrag in der Krise schließen oder kurz vor der Scheidung.

Formale & rechtliche Aspekte

 

Wie läuft der Prozess der Erstellung und Beurkundung eines Ehevertrags ab?

Es läuft beim Ehevertrag so, dass der Notar auch beratend tätig ist. Es gibt keine Extrakosten für die notarielle Beratung, diese ist mit in der Beurkundungsgebühr erfasst. Anders als der Anwalt, der erst mal als einseitiger Interessenvertreter tätig wird, nimmt der Notar dabei von vornherein alle Interessen in den Blick, bildet beide Seiten gleichermaßen ab und führt diese zu einem Konsens. Dazu findet bei dem Notar eigentlich immer mindestens ein Besprechungstermin statt, in dem der Notar vor allem danach fragt, wie die persönlichen und finanziellen Verhältnisse sind, ob ein Kinderwunsch besteht, wer wie viel arbeiten möchte. All diese Daten müssen erst einmal erfasst werden. Anschließend werden der gesetzliche Güterstand, der Versorgungsausgleich und das Unterhaltsrecht thematisiert. Der Notar berät über die Gestaltungsmöglichkeiten und das ganz stark in Abhängigkeit von der persönlichen Situation der Beteiligten. Anschließend wird vom Notar ein Entwurf des Ehevertrags erstellt, gegebenenfalls findet dazu noch eine Besprechung statt. Erst dann wird dieser Entwurf vom Notar beurkundet.

 

Welche Kosten entstehen für einen Ehevertrag und wovon hängen diese ab?

Das hängt von den Vermögensverhältnissen der Ehegatten ab und von den Regelungsgegenständen im Ehevertrag. Die Kosten orientieren sich am konkreten Geschäftswert. Die Schulden werden bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen, so dass sich dadurch der Geschäftswert und damit auch die Kosten reduzieren. Einen groben Überblick kann man sich beim Kostenrechner auf der Seite der Bundesnotarkammer verschaffen. Ein Beispiel: Wenn die Eheleute zusammen ein Vermögen von 100.000 Euro haben, entstehen für den Ehevertrag Kosten von 546,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

 

Kann ein Ehevertrag später geändert oder aufgehoben werden?

Der Ehevertrag kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, es muss nur einvernehmlich geschehen. Wenn sich der Lebensentwurf grundlegend ändert, dann sollte man den Ehevertrag möglicherweise sogar anpassen.

 

Gibt es staatliche Unterstützung oder Förderungen für den Ehevertrag?

Staatliche Unterstützung für die Eheverträge gibt es nicht, außer dass man mit niedrigem Vermögen weniger zahlt als mit hohem Vermögen. Es ist staatlich festgelegt und auch bewusst so gewollt, dass egal wie kompliziert der Ehevertrag ist, die Kosten sich daran richten, wie viel man sich leisten kann.

Über David Sommer

David Sommer ist Volljurist und Notar a.D. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München und Paris legte er erfolgreich beide juristischen Staatsexamina ab und absolvierte anschließend sein Referendariat mit Stationen in Traunstein, Rosenheim, München und New York. Er war zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er den notariellen Anwärterdienst in Bayreuth, Straubing und München durchlief. Seit Juli 2019 ist er Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern und steuert in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand alle Geschäfte der Kammer. Nach Beendigung seiner mehrjährigen Geschäftsführertätigkeit wird er wieder als Notar tätig sein.