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Steuerklassen nach der Heirat: Alles, was ihr wissen müsst 

Eure Heirat bringt nicht nur emotionale Erfüllung mit sich, sondern auch praktische Aspekte wie steuerliche Veränderungen. Zu verstehen, wie die Ehe eure Steuersituation beeinflusst, ist ein wichtiger Schritt, um gemeinsam finanzielle Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir erklären euch, welche Steuerklassen es gibt und für wen sie vorgesehen sind.

Steuerklassen nach der Heirat: Alles, was ihr wissen müsst
Foto: Unsplash / Nick Karvounis

Was ist eine Steuerklasse und wie beeinflusst sie euer Einkommen?

Die Steuerklasse ist ein altbewährtes System in Deutschland, das dazu dient, die Höhe der Lohnsteuer zu bestimmen, die von einem Arbeitnehmer zu zahlen ist. Darin werdet ihr einer von sechs Steuerklassen zugeordnet, abhängig von eurem Familienstand und anderen Kriterien. Die Steuerklassen entscheiden vor allem darüber, wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, die eurer Arbeitgeber jeden Monat vom eurem Bruttoarbeitslohn einbehält und ans Finanzamt überweist. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übrigens in sechs verschiedene Steuerklassen eingeordnet werden.

Die Steuerklassen bestimmen zwar, wie hoch die monatliche Lohnsteuer ausfällt, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn eines Arbeitnehmers einbehält und ans Finanzamt abführt, aber abgerechnet wird zum Schluss. Das heißt: Wie hoch eure Steuerbelastung für ein Steuerjahr tatsächlich ausfällt, entscheiden die Angaben, die ihr als Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung für dieses Jahr macht. Dabei werden zum Beispiel individuelle Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben beachtet. Mit anderen Worten: Selbst wenn ihr euch – zum Beispiel als Ehepaar – für eine ungünstige Steuerklassenkombination entscheiden solltet, könnt ihr das problemlos in der Einkommensteuererklärung korrigieren und euch eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

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Foto: Unsplash / Samantha Gades

Welche Steuerklassen gibt es und wann lohnt sich welche Steuerklasse?

Ihr könnt grundsätzlich in sechs verschiedene Steuerklassen eingeordnet werden – abhängig von Familienstand und Art der Beschäftigung. Diese Steuerklassen solltet ihr darum kennen.

Steuerklasse I: Ledige und Verheiratete ohne Zusammenveranlagung

Steuerklasse I in Deutschland ist typischerweise für folgende Gruppen vorgesehen und lohnenswert:

  1. Ledige Personen: Seid ihr ledig und nicht verheiratet, werdet ihr automatisch in Steuerklasse I eingruppiert.
  2. Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende: Auch nach einer Scheidung oder wenn ihr dauerhaft von eurem Ehepartner getrennt lebt, gehört ihr in der Regel zu Steuerklasse I.
  3. Verwitwete Personen: Nach dem Todesjahr des Ehepartners werden Verwitwete in Steuerklasse I eingeordnet, sofern sie nicht erneut heiraten.
  4. Personen ohne Kinder: Steuerklasse I gilt auch für euch, wenn ihr keine Kinder habt, da ihr dann keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) habt.

Wenn ihr zu diesen Gruppen gehört, ist Steuerklasse I in der Regel die einzige Option für euch. Die Steuerklasse bestimmt unter anderem euren Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt und beeinflusst somit die Höhe eures Nettoeinkommens. Seid ihr in Steuerklasse I habt ihr im Vergleich zu anderen Steuerklassen tendenziell einen höheren Steuerabzug, da keine steuerlichen Entlastungen wie beim Splittingtarif für Verheiratete oder beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei euch berücksichtigt werden.

Ihr könnt nicht nur mittels eurer Steuerklassen sparen, sondern auch bei der Planung eurer Hochzeit. Diese 15 Spar-Tipps helfen euch dabei!

 

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Foto: Unsplash / Asdrubal Luna

Steuerklasse II: Alleinerziehende

Ihr seid alleinerziehend? Dann ist Steuerklasse II in Deutschland für euch vorgesehen und bietet finanzielle Vorteile, die euch unterstützen sollen. Folgende Gruppen profitieren von der Steuerklasse II:

  1. Alleinerziehende Elternteile: Seid ihr ledig, geschieden, dauerhaft getrennt lebend oder verwitwet und erzieht mindestens ein Kind, für das ihr Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhaltet, dann nützt euch diese Steuerklasse.
  2. Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person: Um für Steuerklasse II berechtigt zu sein, dürft ihr als Alleinerziehende nicht mit einer anderen erwachsenen Person, wie einem Lebenspartner oder einem volljährigen Kind in einer Haushaltsgemeinschaft leben, die finanziell zum Haushalt beiträgt.

Der Vorteil von Steuerklasse II ist für euch der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser Betrag wird euch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch die Steuerlast sinkt und das verfügbare Einkommen für euch erhöht wird. Dieser Entlastungsbetrag soll die finanzielle Belastung, die Alleinerziehende tragen, anerkennen und teilweise ausgleichen.

 

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Foto: Unsplash / Caleb Ekeroth

Steuerklassenkombination IV/IV

Jetzt wird’s besonders spannend für euch: Die Steuerklassenkombination IV/IV ist in Deutschland vor allem für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften konzipiert, bei denen beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Diese Konstellation ist aus folgenden Gründen vorteilhaft:

  1. Gleiches oder ähnliches Einkommen: Wenn ihr beide in etwa das gleiche Gehalt beziehen, sorgt die Steuerklasse IV für einen ausgeglichenen Lohnsteuerabzug. Dies bedeutet, dass jeder Partner einen fairen Anteil an Steuern zahlt, was besonders bei ähnlichen Gehältern sinnvoll ist.
  2. Gerechte Steuerlastverteilung: Bei der Kombination IV/IV wird jeder von euch einzeln besteuert, ähnlich wie bei Alleinstehenden in Steuerklasse I. Dies stellt sicher, dass keiner steuerlich benachteiligt wird.
  3. Vermeidung von Nachzahlungen: Da die Steuerlast in dieser Kombination gleichmäßig verteilt wird, besteht am Ende des Steuerjahres ein geringeres Risiko für hohe Nachzahlungen oder große Rückerstattungen. Dies kann euch eure Finanzplanung erleichtern.
  4. Flexibilität bei der Lohnsteuererklärung: Seid ihr Verheiratete in der Kombination IV/IV,  habt ihr die Option, gemeinsam eine Steuererklärung einzureichen und vom Ehegattensplitting zu profitieren, was zu Steuervorteilen führen kann, falls sich das für euch als günstiger erweist.

Insgesamt bietet die Steuerklassenkombination IV/IV eine ausgewogene Lösung für euch als Paar, wenn ihr ein vergleichbares Einkommen habt und euch eine faire und transparente Besteuerung wünscht.

 

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Foto: WeddingDreamz

Steuerklassenkombination III/V

Ihr seid ein Ehepaar mit deutlichen Einkommensunterschieden? Die Steuerklassenkombination III/V in Deutschland ist dann besonders gut für euch oder auch eingetragene Lebenspartnerschaften geeignet. Diese Konstellation bietet in folgenden Fällen Vorteile:

  1. Ein Partner verdient deutlich mehr: Die Kombination ist ideal, wenn einer von euch ein wesentlich höheres Einkommen hat. Steuerklasse III ist für den höher verdienenden Partner vorteilhaft, da sie zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt. Steuerklasse V hingegen hat einen höheren Steuerabzug und ist für den geringer verdienenden Partner gedacht.
  2. Steuerliche Entlastung für den Hauptverdiener: Die Kombination ermöglicht es, dass der Hauptverdiener von euch weniger Steuern vom Lohn abgezogen bekommt, was das verfügbare Nettoeinkommen erhöht. Dies kann besonders nützlich sein, wenn dieses Einkommen bei euch den Hauptteil der Haushaltseinkünfte ausmacht.
  3. Optimierung der monatlichen Nettoeinkommen: Durch die Kombination III/V wird euer monatliches Nettoeinkommen optimiert. Der höher verdienende Partner hat mehr Netto vom Brutto, während der Partner in Klasse V entsprechend mehr Steuern zahlt.
  4. Jährliche Steuererklärung zur Ausgleichung: Am Jahresende solltet ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, um eine mögliche Überzahlung zurückzuerhalten. Die Kombination III/V führt oft zu einer höheren Vorabbelastung, die durch die Steuererklärung ausgeglichen werden kann.

Diese Kombination kann euch also finanzielle Vorteile während des Jahres bringen, wenn ihr zu den Paaren mit ungleichen Einkommen gehört. Ihr seid jedoch dazu verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen, um die Gesamtsteuerlast korrekt zu berechnen und auszugleichen.

Nach der Hochzeit gibt es nicht nur Steuerklassen zu beachten. Hier findet ihr eine Checkliste mit allen Dingen und Behördengängen, die nach eurer Heirat erledigt werden müssen.

 

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Foto: Unsplash / Nick Karvounis

Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor

Die Steuerklassenkombination IV mit Faktor, oft als IV-Faktor/IV-Faktor bezeichnet, ist eine spezielle Möglichkeit in Deutschland, die für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht ist, insbesondere wenn ihr beide ähnliche Einkommen haben. Diese Kombination bietet unter folgenden Umständen Vorteile für euch:

  1. Ähnliches Einkommen beider Partner: Ihr verdient in etwa gleich viel? Dann ist auch diese Lösung ideal! Sie sorgt für einen gerechteren Lohnsteuerabzug während des Jahres im Vergleich zur normalen Kombination IV/IV.
  2. Individualisierte Steuerberechnung: Der Faktor in dieser Steuerklassenkombination wird basierend auf eurem gemeinsamen Einkommen berechnet. Dieser Faktor stellt sicher, dass der monatliche Steuerabzug näher am tatsächlichen Jahressteuerbetrag liegt, was zu einer genaueren und oft niedrigeren Steuerbelastung während des Jahres führt.
  3. Minimierung von Nachzahlungen oder Rückerstattungen: Da der Steuerabzug genauer kalkuliert wird, minimiert diese Option für euch das Risiko großer Nachzahlungen oder Rückerstattungen nach Abgabe der Steuererklärung. Top!
  4. Berücksichtigung des Ehegattensplittings: Der Faktor berücksichtigt bereits den Vorteil eines Ehegattensplittings, was zu einer gerechteren und genaueren Besteuerung von euch beiden führt.

Die Wahl von IV-Faktor/IV-Faktor ist also besonders sinnvoll für euch als Ehepaar, wenn ihr euch eine möglichst genaue und faire monatliche Besteuerung wünscht und größere Überraschungen bei der jährlichen Steuererklärung vermeiden möchtet.

 

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Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehr als einem Arbeitsverhältnis

Steuerklasse VI in Deutschland ist für euch vorgesehen, wenn ihr neben ihrem eurem Hauptjob noch einen oder mehrere Nebenjobs habt. Es ist die Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz und wird für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis angewendet. Sie kommt in folgenden Situationen zum Einsatz:

  1. Mehrere Arbeitsverhältnisse: Wenn jemand bereits einem Hauptberuf nachgeht und in Steuerklasse I, II, III, IV oder V eingestuft ist, wird für jeden weiteren Job automatisch Steuerklasse VI angewendet.
  2. Hoher Steuersatz: In der Steuerklasse VI gibt es keinen Grundfreibetrag, und der Steuersatz ist höher als in den anderen Klassen. Das bedeutet, dass euch von dem Einkommen aus dem Zweitjob ein höherer Steueranteil abgezogen wird.
  3. Vermeidung von Steuerschulden: Der Einsatz von Steuerklasse VI für Nebenjobs verhindert, dass bei euch zu wenig Steuern abgeführt werden, was später zu Steuernachforderungen führen könnte.

Für Arbeitnehmer ist die Zuordnung zur Steuerklasse VI keine Wahl, sondern eine automatische Konsequenz, wenn sie mehrere Jobs haben. Es ist ein Mechanismus, der sicherstellt, dass ihr auf das zusätzliche Einkommen angemessene Steuern zahlt.

Ihr sucht noch nach einem tollen Ziel für eure Flitterwochen? Lasst euch hier von sechs Paaren und ihren einzigartigen Honeymoon-Erlebnissen inspirieren!

 

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Wird die Steuerklasse automatisch geändert, wenn ihr heiratet?

Nach eurer Heirat wird die Steuerklasse in Deutschland nicht automatisch geändert. Ihr müsst aktiv die Änderung eurer Steuerklassen beantragen. Wahrscheinlich seid ihr beide zunächst in der Steuerklasse I eingruppiert. Nach der Heirat habt ihr jedoch die Möglichkeit, eure Steuerklassen anzupassen, um möglicherweise steuerliche Vorteile zu nutzen. Ihr könnt zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, üblicherweise zwischen den Klassen III/V oder IV/IV. Die Wahl hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab. Klasse III ist vorteilhaft, wenn einer von euch deutlich mehr verdient oder der andere nicht berufstätig ist, während IV/IV für Paare mit ähnlichen Einkommen gedacht ist.

Die Änderung muss von euch beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dafür steht euch das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ zur Verfügung. Eure neue Steuerklasse wird dann ab dem Monat der Antragstellung gültig. Es ist wichtig, dass ihr diesen Schritt zeitnah nach der Hochzeit erledigt, um steuerliche Vorteile innerhalb des betreffenden Kalenderjahres nutzen zu können.

Wie schnell ändert sich eure Steuerklasse nach der Hochzeit?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Finanzamt variieren. In der Regel wird eure neue Steuerklasse relativ schnell, oft innerhalb von wenigen Wochen, nach Einreichung des Antrags umgesetzt. Die Änderung der Steuerklasse wirkt sich dann auf eure Lohnabrechnung des folgenden Monats aus. Es ist ratsam, euren Antrag zeitnah nach der Hochzeit zu stellen, um die steuerlichen Vorteile möglichst schnell nutzen zu können. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Änderung eurer Steuerklasse rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gilt, in dem eure Hochzeit stattgefunden hat.